Gebühren Kommunikationsnetz

Anschlussgebühren

Was sind Anschlussgebühren und wann werden Sie erhoben?

Alle Liegenschaften sowie alle Wohnungen oder Geschäftsräume, welche neu an das Kabel (TV-Kabel oder Glasfaserkabel) des Kommunikationsnetzes der GA Buchsi AG angeschlossen werden, haben eine einmalige Anschlussgebühr zu entrichten. Diese Gebühren beinhalten die Erschliessung der jeweiligen Parzelle, sowie den Kabeleinzug inkl. Anschluss an das Kommunikationsnetz.

Wie hoch sind diese Anschlussgebühren?

Die Anschlussgebühr wird Pauschal pro Gebäude und Wohnung ausgewiesen. Die Kommunikationsnetze innerhalb der Dörfer, sind im Eigentum der jeweiligen Aktionärinnen (Gemeinden oder Fernsehgenossenschaften) der GA Buchsi AG und legen die Höhe der Gebühren selbst fest. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an die Netzeigentümerin. Sie finden die Liste mit den Netzeigentümerinnen am Seitenende.

Digitalanschluss

Was bedeutet Digitalanschluss?

Unter dem Digitalanschluss wird der physische Anschluss an das Kommunikationsnetz sowie das damit verbundene und inkludierte Radio-/TV-Grundangebot verstanden. Der Digitalanschluss ist entweder an das TV-Kabelnetz oder Glasfasernetz (Kommunikationsnetz) angeschlossen und bietet Zugang zu digitalem Fernsehen, Radio, Telefonie und Internet.

Digitalanschlussgebühren

Mit der Nutzung von Telekomdiensten über das Kommunikationsnetz werden Digitalanschlussgebühren (Grundanschlussgebühren) für den Digitalanschluss fällig. Mit diesen Gebühren werden nebst gesetzlichen Abgaben auch Investitionen in den Unterhalt und den Ausbau des Netzes in Ihrem Wohnort finanziert. Auch hier legen die jeweiligen Aktionärinnen die Höhe der Digitalanschlussgebühren fest. Diese Gebühr wird Ihnen von den Netzwerkeigentümerinnen separat in Rechnung gestellt. Wenn Sie im Besitz eines Quickline Abos sind (Quickline-Start oder Family), werden Ihnen diese Gebühren auf der Quickline Rechnung der GA Buchsi AG abgezogen.

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